Welche Unterlagen sind erforderlich, um ein Live-Handelskonto bei Vantage zu eröffnen?
Ja. Um ein Live-Handelskonto zu eröffnen, verlangt Vantage die Einreichung eines Identitäts- und Adressnachweises zusammen mit Ihrem Antrag, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) und den Know-Your-Customer-Standards (KYC) der Branche.
Der Identitätsnachweis (POI) - Das Dokument muss die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der vollständige Name des Kunden auf dem Dokument muss genau mit dem Namen auf dem Konto übereinstimmen.
- Aus dem Geburtsdatum des Kunden muss hervorgehen, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.
- Das Dokument muss gültig und darf nicht abgelaufen sein.
- Das Dokument muss ein offizielles Foto oder Foto des Kontoinhabers enthalten.
- Bei einem zweiseitigen Dokument müssen beide Seiten angegeben werden.
- Alle vier Kanten des Dokuments sollten sichtbar sein.
- Das Dokument muss hochwertig, klar und lesbar sein.
- Es muss offiziell von der Regierung ausgestellt sein.
Zu den akzeptablen Identitätsnachweisdokumenten gehören:
- Gültiger Reisepass mit Unterschriftsseite
- Gültiger Führerschein*
- Gültiger Personalausweis*
- Aufenthaltstitel
*Das Dokument muss von einer Regierungsbehörde ausgestellt sein und Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihr Foto und das Ablaufdatum enthalten.
Akzeptierte Upload-Formate:
- Foto
- Scann
- Fotokopie (alle Ecken müssen sichtbar sein)
Akzeptierte Dateitypen (bis zu 5 MB):
- .jpg
- .jpeg
- .png
Der Adressnachweis (POA) - Das Dokument muss Folgendes anzeigen:
- Der vollständige Name des Kontoinhabers, der genau mit dem Namen auf dem Konto übereinstimmt Identitätsnachweis .
- Vollständiger Name und Wohnadresse des Kunden (Postfachadressen sind nur zulässig, wenn die vollständige Adresse angegeben ist.).
- Das Ausstellungsdatum, das innerhalb der letzten 6 Monate liegen muss.
- Alle vier Kanten des Dokuments sollten sichtbar sein.
- Das Dokument muss hochwertig, klar und lesbar sein.
- Das Dokument soll mehrfarbig dargestellt werden.
Zu den akzeptablen Adressnachweisdokumenten gehören:
- Kontoauszug
Versorgerrechnung (Gas, Strom, Wasser, Telefon, Internet) - Von der Regierung ausgestelltes Steuerdokument
- Staatsbürgerschaftsbescheinigung
Wenn Sie keines der oben genannten Adressnachweis Dokumente vorlegen können, können Sie einen sekundären Lichtbildausweis einreichen, der Ihre Adresse enthält und gültig ist, z. B. einen Führerschein oder einen Personalausweis.
Bitte beachten Sie, dass diese Übermittlung genehmigungspflichtig ist und der Ausweis zuvor nicht zu Identifikations Zwecken verwendet werden darf.
Stichworte: Dokument erforderlich, KYC, Antrag, Grund für die Ablehnung des Dokuments, Konto abgelehnt