Gewinnbeteiligungsquote beim Vantage-Kopierhandel
Es wird von den Signalanbietern festgelegt und ist der Prozentsatz der „berechtigten Gewinne eines Kopierers zur Weitergabe“, der an die Signalanbieter ausgezahlt wird. Der Standardwert ist 0 %, einstellbar um 5 %, maximal 50 %.