Anforderungen an die Gewinnbeteiligung beim Vantage-Kopierhandel
Um sich für eine Gewinnbeteiligung zu qualifizieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die „aktuellen schwebenden Gewinne“ des Kopierers müssen ihre „Hochwassermarke“ (falls vorhanden) überschreiten. Ist die Differenz negativ, findet keine Gewinnbeteiligung statt.
- Der Kopierer muss über einen ausreichenden Saldo für den Abzug des Werts unter „Teilgewinne“ verfügen.
- Die Marge des Kopierers muss nach dem in II genannten Abzug über 100 % liegen.
Notiz : Für Kopierer ist die Höchstmarke der höchste historische Rekord ihrer „aktuellen schwankenden Gewinne“.